Bitte beachten Sie: Beim PDF-Antrag kann es zu längeren Wartezeiten kommen.
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Bitte halten Sie folgende Nachweise in elektronischer Form (PDF-Datei oder Bilddatei) oder als Kopie auf Papier bereit:
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Für Selbstständige:
- Einkommensnachweis (Steuerbescheid) des vergangenen Jahres
- Falls verfügbar: Nachweis über den Einkommensausfall im Zeitraum des Tätigkeitsverbots oder der Absonderung/Quarantäne
- Ggf. Nachweise über erhaltene Versicherungsleistungen
- Falls verfügbar: Nachweis über das behördlich angeordnete Tätigkeitsverbot bzw. die behördliche angeordnete Absonderung/Quarantäne
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Für Arbeitgeber:
- Lohnnachweise der beiden Monate vor Verdienstausfall je Arbeitnehmer*in
- Lohnnachweise für die Monate, für welche die Erstattung geltend gemacht wird, je Arbeitnehmer*in
- Falls verfügbar: Nachweis über das behördlich angeordnete Tätigkeitsverbot bzw. die behördliche angeordnete Absonderung/Quarantäne
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Für Bevollmächtigte:
- Falls Sie diesen Antrag im Auftrag eines Unternehmens oder eines Selbstständigen stellen (z.B. als Steuerberater) reichen Sie bitte eine Vollmacht ein
Falls erforderlich, werden weitere Nachweise im Rahmen der Bearbeitung durch die zuständigen Stellen angefordert.
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Wählen Sie den passenden PDF-Antrag aus und laden Sie das Dokument herunter. Sie können den Antrag digital ausfüllen oder ausdrucken und per Hand ausfüllen.
Antrag für Arbeitgeber als PDF
Antrag für Selbstständige als PDF
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Füllen Sie den Antrag mit allen benötigten Daten aus und fügen Sie Nachweise in elektronischer Form (PDF-Datei oder Bilddatei) bei Versand des Antrags per E-Mail oder als Kopie auf Papier bei Versand per Post hinzu.
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Versenden Sie den Antrag mit den Nachweisen per E-Mail oder per Post an Ihre zuständige Behörde. Die E-Mail-Adresse und die Postanschrift Ihrer zuständigen Behörde wird Ihnen nach Angabe der Postleitzahl angezeigt.
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Sobald der Antrag eingegangen ist, übersendet Ihnen die zuständige Behörde eine Eingangsbestätigung, prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Ihnen, falls Angaben oder Nachweise fehlen. Bitte beachten Sie: Vollständige Anträge können schneller bearbeitet werden. Sobald die Behörde Ihren Anspruch beurteilt hat, erhalten Sie einen Bescheid per Post. Sollten Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, erhalten Sie die Zahlung auf Ihr angegebenes Bankkonto.